Statuten des Feuerwehrvereins Nidergampel-Getwing |
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Name und Sitz |
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Art. 1 |
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Unter dem Namen Feuerwehrverein Niedergampel-Getwing hat sich eine Vereinigung mit den üblichen Zielen gebildet. |
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Zweck |
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Art. 2 |
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Der Verein bezweckt ein kameradschaftliches Leben im Interesse der Feuerwehr. Stiftmesse jeweils am St. Antoniustag. Die ganze Mannschaft hat in Uniform zu erscheinen. |
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Mitgliedschaft |
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Art. 3 |
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Mitglied kann jeder werden, der in der Feuerwehr ist, auch wenn er ausgedient hat. Aufnahmegesuche sind an den Vereinsvorstand zu richten. |
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Eintrittsgebühr |
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Art. 4 |
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Der Jahresbeitrag bestimmt die Generalversammlung. |
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Austritte |
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Art. 5 |
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Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Präsidenten zu richten. Die
Mitgliederbeiträge sind bis spätestens den 15. Dezember zu entrichten.
Mitglieder, die trotzt Mahnung bis zum 31.Dezember ihren finanziellen
Verpflichtungen nicht nachkommen, verlieren das Mitgliedschaftsrecht,
wie auch jene, die dem Verein zur Unehre gereichen, können vom
Vorstand ausgeschlossen werden, unter Vorbehalt der Genehmigung
durch die Generalversammlung. |
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Art. 6 |
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Das Vereinsjahr beginnt jeweils im Monat Januar. |
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Art. 7 |
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Wenn ein Mitglied stirbt, wird ihm von Seiten des Vereins eine Messe gestiftet. |
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Organisation |
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Art. 8 |
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Organe des Vereins sind: |
- Die Generalversammlung
- Der Vorstand
- Die Rechnungsrevisoren
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Art. 9 |
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Vorstand durch schriftliche Einladung einberufen und findet ordentlicherweise alljährlich im Januar statt. Ausserdem kann der
Vorstand oder ein Fünftel der Vereinsmitglieder, unter Bekanntgabe des
Grundes, eine ausserordentliche Generalversammlung jederzeit
einberufen lassen. |
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Die einberufene Generalversammlung ist auf jeden Fall kompetent und beschlussfähig. Die Wahlen und Abstimmungen geschehen entweder
durch Handmehr oder durch geheime Abstimmung
Die Generalversammlung ist oberstes Organ und höchste Instanz des
Vereins und findet jeweils in Niedergampel statt. |
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In ihre Kompetenz fallen: |
- Abnahme und Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung.
- Abnahme und Genehmigung des Berichtes der Rechnungsrevisoren.
- Wahl des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren in offener oder geheimer Abstimmung. Dieselben werden jeweils auf zwei Jahre gewählt.
- Erledigung anderer in der Traktandenliste aufgeführten Geschäfte.
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Vorstand |
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Art. 10 |
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Der Vorstand setzt sich zusammen aus Präsident, Sekretär und Kassier. |
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Vereinsvermögen |
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Art. 11 |
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Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. |
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Auflösung |
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Art. 12 |
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Im Falle der Auflösung des Vereins geht das Vereinsvermögen an die Gemeinde zur Verwahrung, eventuell für eine spätere Neugründung
eines Feuerwehrvereins über. Der Verein kann nicht aufgelöst werden,
solange zehn Aktivmitglieder sich verpflichten, denselben
weiterzuführen. |
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Diese Statuten sind von der Generalversammlung am 15.1.1994
genehmigt worden und treten sofort in Kraft. |
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Der Präsident
Giachino Albert |
Der Kassier
Kalbermatter Theo |
Der Aktuar
Seiler Karl |
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Niedergampel-Getwing 15.Januar 1994 |