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Statuten
 
Jahresprogramm
 
 
 
 
© by Feuerwehrverein Niedergampel-Getwing

Feuerwehrverein Niedergampel-Getwing

Statuten des Feuerwehrvereins Nidergampel-Getwing
     
 
Name und Sitz
 
 
Art. 1
 
Unter dem Namen Feuerwehrverein Niedergampel-Getwing hat sich eine Vereinigung mit den üblichen Zielen gebildet.
     
 
Zweck
 
 
Art. 2
 
Der Verein bezweckt ein kameradschaftliches Leben im Interesse der Feuerwehr. Stiftmesse jeweils am St. Antoniustag. Die ganze Mannschaft hat in Uniform zu erscheinen.
     
 
Mitgliedschaft
 
 
Art. 3
 
Mitglied kann jeder werden, der in der Feuerwehr ist, auch wenn er ausgedient hat. Aufnahmegesuche sind an den Vereinsvorstand zu richten.
     
 
Eintrittsgebühr
 
 
Art. 4
 
Der Jahresbeitrag bestimmt die Generalversammlung.
     
 
Austritte
 
 
Art. 5
 
Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Präsidenten zu richten. Die Mitgliederbeiträge sind bis spätestens den 15. Dezember zu entrichten. Mitglieder, die trotzt Mahnung bis zum 31.Dezember ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen, verlieren das Mitgliedschaftsrecht, wie auch jene, die dem Verein zur Unehre gereichen, können vom Vorstand ausgeschlossen werden, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Generalversammlung.
     
 
Art. 6
 
Das Vereinsjahr beginnt jeweils im Monat Januar.
     
 
Art. 7
 
Wenn ein Mitglied stirbt, wird ihm von Seiten des Vereins eine Messe gestiftet.
     
 
Organisation
 
 
Art. 8
 
Organe des Vereins sind:
  1. Die Generalversammlung
  2. Der Vorstand
  3. Die Rechnungsrevisoren
     
 
Art. 9
 
Vorstand durch schriftliche Einladung einberufen und findet ordentlicherweise alljährlich im Januar statt. Ausserdem kann der Vorstand oder ein Fünftel der Vereinsmitglieder, unter Bekanntgabe des Grundes, eine ausserordentliche Generalversammlung jederzeit einberufen lassen.
     
Die einberufene Generalversammlung ist auf jeden Fall kompetent und beschlussfähig. Die Wahlen und Abstimmungen geschehen entweder durch Handmehr oder durch geheime Abstimmung Die Generalversammlung ist oberstes Organ und höchste Instanz des Vereins und findet jeweils in Niedergampel statt.
     
In ihre Kompetenz fallen:
  1. Abnahme und Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung.
  2. Abnahme und Genehmigung des Berichtes der Rechnungsrevisoren.
  3. Wahl des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren in offener oder geheimer Abstimmung. Dieselben werden jeweils auf zwei Jahre gewählt.
  4. Erledigung anderer in der Traktandenliste aufgeführten Geschäfte.
     
 
Vorstand
 
 
Art. 10
 
Der Vorstand setzt sich zusammen aus Präsident, Sekretär und Kassier.
     
 
Vereinsvermögen
 
 
Art. 11
 
Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.
     
 
Auflösung
 
 
Art. 12
 
Im Falle der Auflösung des Vereins geht das Vereinsvermögen an die Gemeinde zur Verwahrung, eventuell für eine spätere Neugründung eines Feuerwehrvereins über. Der Verein kann nicht aufgelöst werden, solange zehn Aktivmitglieder sich verpflichten, denselben weiterzuführen.
     
     
Diese Statuten sind von der Generalversammlung am 15.1.1994 genehmigt worden und treten sofort in Kraft.
     
Der Präsident
Giachino Albert
Der Kassier
Kalbermatter Theo
Der Aktuar
Seiler Karl
     
Niedergampel-Getwing 15.Januar 1994

 

Statuten als PDF>>>